ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich per e-mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich durch unser e-Mail. Zeitgleich oder unmittelbar im Anschluss an diese Annahme erhalten Sie von uns Urkunden über den Reisevertrag (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist uns die Annahme erklären; eine Zahlung bzw. Anzahlung gilt als Annahme in diesem Sinne. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine erneute Reisebestätigung mit dem veränderten Inhalt zur Verfügung.
2. Bezahlung
Nach Erhalt von Reisebestätigung ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von etwa 20 % auf den Gesamtpreis der Reise zzgl. der Prämien für evtl. gebuchte Versicherungen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehend zu leisten.
3. Reisedokumente
Die übrigen Reisedokumente können nach erfolgter Bezahlung der Reise bei uns sieben Tage vor Reiseantritt abgeholt werden bzw. werden auf schriftlichen Antrag auf Kosten und Gefahr des Anmelders an diesen übersendet. Sollten die Reisedokumente in diesem Fall nicht bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn beim Anmelder eingegangen sein, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Sollten Sie die Reise erst kurzfristig vor Beginn gebucht haben, sind die Reisedokumente, insbesondere Tickets, nach unserer Weisung evtl. auch bei einer anderen Stelle, z. B. am Flughafen, abzuholen.
4. Leistungen und Preise
4.1. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unsere Homepage und den Newslettern sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Reisebüros sind nicht befugt, verbindliche Erklärungen für uns abzugeben. Insbesondere bei Tauchsafaris ist lediglich der landestypische Standard geschuldet.
4.2. Hotels und Unterkünfte
Die Beschreibung der Unterkünfte in unseren Informationen geschieht nach bestem Wissen, bedeutet jedoch keine offizielle Klassifizierung. Wo Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Die Preisangaben basieren auf Unterkunft im Doppelzimmer. Steht kein Doppelzimmer; bei Belegung durch eine Einzelperson muss ein Zimmerzuschlag erhoben werden.
4.3. Reisepreis
Der Reisepreis gilt für die in den von uns angegebenen Leistungen in den Reiseunterlagen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten. Nebenkosten, wie Lande-, Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visa- Gebühren, Kurtaxen, Transfers, Nitrox Packet, Übergepäck etc. sind im Preis nur inbegriffen, soweit sich dies im Einzelnen aus den Reiseunterlagen oder der Reisebestätigung ergibt. Sie sind vom Reiseteilnehmer gegebenenfalls an Ort und Stelle zu zahlen. Auslagen für Nebenleistungen, wie z. B. Besorgung von Visa und Devisen, sowie Telefon-, Telex- und Telegrammgebühren, gehen zu Lasten des Reisenden.
4.4. Beginn und Ende der Reise, Fahrt und Flugdaten
Die Reise beginnt und endet an den in der Reisebestätigung angegebenen Terminen. Die entsprechenden Flug- und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen bekannt gegeben. Flugscheine und Fahrausweise etc. gelten nur für die darin angegebenen Reisetage und –zeiten. Erscheinen Sie - aus welchen Gründen auch immer – zur angegebenen Zeit nicht am vorgegebenen Ort, oder werden sie wegen unvollständiger Reisepapiere oder Nichteinhaltung der Beförderungsbestimmungen von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt von der Reise. Bei Flugreisen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Dies gilt auch hinsichtlich der Möglichkeit der Mitnahme von Reisegepäck. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24
Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der
Reiseleitung oder bei der Fluggesellschaft über die genauen Flug- bzw. Wartezeiten. Wenn Sie dies versäumen und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus gegebenenfalls entstehende Mehrkosten und alle sonstigen Nachteile zu Ihren Lasten.
4.5. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind bis zum 10. Tag vor Reiseantritt eingehend bei Ihnen gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
b) Unvorhergesehene Zwischenlandungen – auch bei Non-Stop-Flügen – sind zulässig.
c) Sofern zwischen Reisebestätigung und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen, bleibt uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises für den Fall vorbehalten, dass sich Betriebskosten, Beförderungstarife, Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern sich die in § 99 Abs. 2 GWG (Kartellgesetz) erfassten Beförderungstarife, z. B. BATA – Fluglinientarife, so ist eine nachträgliche Änderung des Reisepreises jederzeit möglich. Treten zulässig Preisänderungen ein, so werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ihnen eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Sofern zwischen Reisebestätigung und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, bleibt eine nachträgliche Änderung des Reisepreises für den Fall vorbehalten, daß sich Betriebskosten, Beförderungstarife, Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern sich die in § 99 Abs.2 GWG (Kartellgesetz) erfaßten Beförderungstarife z.B. Iata-Fluglinientarife, so ist eine nachträgliche Änderung des Reisepreises jederzeit möglich. Treten zulässige Preisänderungen ein, so werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson und Stornogebühr
6.1. Voraussetzungen für Rücktritt und Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Umbuchungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
6.2. Folgen des Rücktritts, Stornogebühren
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie – ohne vom Reisevertrag zurückzutreten – die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, zur Abgeltung unserer Tätigkeit und Deckung entstandener Bearbeitungs- und Reservierungskosten eine angemessene Entschädigung zu verlangen
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:
-bis 90 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises,
-89-60 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises,
-59-30 Tage vor Reiseantritt 75% des Gesamtpreises,
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 100% des Gesamtpreises.
(Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung). Wir haben das Recht, einen im Einzelfall entstandenen höheren Schaden konkret zu berechnen, insbesondere Ihnen die durch die Einschaltung von Dritten entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen.
6.3. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten, in jedem Fall müssen wir Ihnen eine Kostenpauschale von 50,00 € je Ersatzperson berechnen. Außerdem müssen wir Ihnen die jeweiligen Umbuchungskosten der einzelnen Leistungsträger, insbesondere Fluggesellschaften, zusätzlich in Rechnung stellen, die bis zu 50% der entsprechenden Kosten ausmachen können. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch uns, Mindestteilnehmerzahl
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung einer Frist,
wenn Sie die Durchführung oder den Ablauf der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße grob vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
7.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hiervon unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 651 j BGB) können sowohl Sie als auch wir wegen außergewöhnlicher Umstände den Vertrag aufheben.
9. Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 c bis 651 h BGB mit den nachfolgenden Einschränkungen unter Ziffer 12. Insbesondere zu beachten sind für den Reisenden die Vorschriften über das Abhilfeverlangen (s. auch Ziffer 10.1) gem.
§ 651 c BGB. Gewährleistungsansprüche können nur Reisende geltend machen. Eine
Abtretung der Gewährleistungsrechte an andere Personen als Reisende ist nicht möglich.
10. Mitwirkungspflichten, insbesondere Gesundheitszeugnis
10.1. Schadensminderungspflicht, Mitteilungspflichten
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung – sofern vorhanden – zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt.
10.2. Gesundheitszeugnis, Tauchtauglichkeit
Sie erklären durch Ihre Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die evtl. Beteiligung an Tauchprogrammen (s. hierzu die besonderen Zusatzbedingungen für Tauchreisen, Tauchsafaris und Spezialreisen) bestehen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachen, gehen zu ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, oder sollte ein
Visum durch ein Verschulden ihrerseits nicht rechtzeitig erteilt werden, so können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten, wenn sie aus diesem Grund an der Reise nicht teilnehmen können.
12. Haftung und Haftungsausschlüsse
12.1. Haftungsumfang
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, wenn die Reise nicht sorgfältig vorbereitet war, die Leistungsträger nicht sorgfältig ausgewählt und überwacht wurden, die Leistungsbeschreibung unrichtig ist, die vertraglich vereinbartenReiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit nicht ordnungsgemäß erbracht werden, die Reiseunterlagen nicht ordnungsgemäß aufgestellt und abgesendet wurden.
12.2. Haftungsbeschränkungen
Wir haften hingegen nicht für Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Hierzu zählen insbesondere,
a) Handlungen und Unterlassungen der einzelnen Buchungsstellen und Leistungsträger, sofern sich aus Reiseunterlagen und Reisebestätigung klar und unmissverständlich ergibt, dass diese Leistungen nicht Teil des Pauschalvertrages sind, sondern eigene Leistungen des anderen Leistungsträgers, für die wir keine Gewähr übernehmen. Diese sind Ihnen gegenüber unmittelbar und ausschließlich selbst verantwortlich. Sollten Sie Ansprüche haben, werden wir die Leistungsträger nennen,
b) für die Erbringung der Beförderungsleistung im Linienverkehr, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkung hinweisen, der entsprechende Preis gesondert ausgewiesen ist und Ihnen für die Beförderung ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden,
c) soweit wir nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler tätig werden, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllung der Verträge oder Leistungsstörungen durch die jeweiligen Veranstalter, Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe, die diese im Zusammenhang mit Leistungen erbringen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Wir haften aber für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Fremdleistungserbringers sowie dann, wenn die Fremdleistung dem Reisevertrag ihr Gepräge gibt oder die als Fremdleistung bezeichnete Leistung tatsächlich Eigenleistung von uns ist. Bitte achten Sie diesbezüglich auf die Angaben in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung. Dort sind Fremdleistungen ausdrücklich als solche bezeichnet.
d) für Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitiges Eintreffen der durch uns vermittelten
Visa, sofern nicht von uns zu vertreten,
e) für Ausflüge, Tauch- und Sportkurse, Sonderveranstaltungen usw., soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Hobbyprogramms sind. Hier beteiligen Sie sich in jedem Fall auf eigene Gefahr,
f) für Beeinträchtigungen der Reise oder der Unterkunft durch höhere Gewalt (z. B. Streiks, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien usw.). Dadurch entstehende Mehrkosten gehen nicht zu unseren Lasten,
g) für die Angaben in Orts-, Hotel- und anderen, nicht von uns herausgegebenen Unterlagen,
h) falls ein Sport-, insb. Tauchprogramm witterungsbedingt nicht durchgeführt werden kann,
i) für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, durch sie jeweilige diplomatische Vertretung, wenn wir mit der Besorgung beauftragt worden sind, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
j) für die Nachteile, die Ihnen wegen unvorhergesehener Zwischenlandungen entstehen, es sei denn uns fällt insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last und es tritt hierdurch ein Verlust von mehr als einem Tag ein.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. In der Höhe
Unsere Haftung als Reiseveranstalter wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, in jedem Fall auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind und
c) soweit es keine Körperschäden oder Schäden sind, die aufgrund der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung entstanden sind.
13.2. Gesetzlicher Haftungsausschluss
Unsere Haftung ist weiter ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher
Vorschriften (wie z. B. auch der Abkommen von Warschau und Guadajalara), auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters, Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung) sind innerhalb eines Monats gegenüber uns in schriftlicher Form geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind. Diese Ansprüche verjähren in einem Jahr, gerechnet jeweils von dem auf den
Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Für die Hemmung der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall- undReisekrankheitsversicherungen sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der anderen Vertragsbestimmungen zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Regelung gelten, die dem gewollten Inhalt in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz (Bonn) verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist
Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand Frankfurt.
18. Besondere Zusatzbedingungen für Tauchreisen, Tauchsafaris und Spezialreisen mit besonderen Risiken
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sich aus dem Folgenden keine
Abweichungen ergeben. Diese sind Ihnen überreicht worden bzw. sonst zugänglich gemacht worden.
2. Besondere Bedingungen
2.1. Mitwirkungspflichten, insbesondere Gesundheitszeugnis
a) Gesundheitszeugnis, Tauchtauglichkeit Sie erklären durch Ihre Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen eine Beteiligung an Tauchprogrammen bestehen. Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt ein aktuelles Gesundheitszeugnis über die Tauchtauglichkeit vorzulegen und sowohl vor Beginn der Tauchgänge als auch während der Reisezeit, auf gesundheitliche Schäden hinzuweisen, die sich möglicherweise aus dem tauchärztlichen Attest nicht ergeben, aber Einfluss auf Ihre Tauchtauglichkeit haben können. Teilnehmer die Non-Limit- Tauchprogramme buchen, müssen über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Grundsätzlich ist jeder Taucher für seine Sicherheit während des Tauchens selbst
verantwortlich und muss seine tauchtechnische sowie körperliche Leistungsfähigkeit selbst und eigenverantwortlich einschätzen. die allgemeinen Regeln für Sporttaucher ( PADI) sind strikt zu beachten, ebenso die landestypischen oder von der Tauchbasis vorgesehenen Regeln.
b) Anweisungen von Tauchlehrern und Betreuern Während der Tauchkurse und – programme ist den Anweisungen der Tauchlehrer und Betreuer Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss von einzelnen Tauchgängen oder aber auch dem gesamten weiteren Tauchprogramm ohne Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Reisepreises zur Folge.
2.2. Beschränkung der Haftung, besondere Gefahren des Tauchens
Bei Reisen mit besonderen Risiken (insbesondere Tauchreisen, Reisen mit Expeditionscharakter, Abenteuerreisen) übernehmen wir im Hinblick auf diese speziellen Risiken keine Haftung, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Unberührt hiervon bleibt aber unsere Verpflichtung, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich vermittelt werden (z. B. Tauch- oder sonstige Sportveranstaltungen) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Es gilt die Regelung in Ziffer 16 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
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